Kostenübernahme

Die medizinischen Massagen sind von den Krankenkassen über die Komplementär-Zusatzversicherung anerkannt. Die meisten Komplementärversicherungen beteiligen sich auch ohne ärztliche Verordnung an den Kosten von medizinischen Massagen. Ich als Therapeutin bin bei EMR, ASCA, KPT und der Visana registriert. Sie erhalten jeweils einen Rückforderungsbeleg, den Sie bei der Krankenkasse einreichen können. Über den Anteil der Kostenübernahme informieren Sie sich am besten vorgängig bei Ihrer Krankenkasse.

 

Der Link führt Sie zu der Liste der Krankenkassen, welche dem Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) oder der Schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin (ASCA) angegliedert sind.


EMR

ASCA

 

Je nach Krankenkasse benötigen Sie für die Abklärung folgende Daten:

 

Behandelnde Therapeutin

Kathrin Giacomelli, Medizinische Masseurin mit eidgenössischem Fachausweis

ZSR-Nummer F963062

 

Behandlungsmethode

Klassische Massage

Manuelle Lymphdrainage

Bindegewebsmassage

Fussreflexzonenmassage

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