Die medizinischen Massagen sind von den Krankenkassen über die Komplementär-Zusatzversicherung anerkannt. Die meisten Komplementärversicherungen beteiligen sich auch ohne ärztliche Verordnung an den Kosten von medizinischen Massagen. Ich als Therapeutin bin bei EMR, ASCA, KPT und der Visana registriert. Sie erhalten jeweils einen Rückforderungsbeleg, den Sie bei der Krankenkasse einreichen können. Über den Anteil der Kostenübernahme informieren Sie sich am besten vorgängig bei Ihrer Krankenkasse.
Der Link führt Sie zu der Liste der Krankenkassen, welche dem Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) oder der Schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin (ASCA) angegliedert sind.
Je nach Krankenkasse benötigen Sie für die Abklärung folgende Daten:
Behandelnde Therapeutin
Kathrin Giacomelli, Medizinische Masseurin mit eidgenössischem Fachausweis
ZSR-Nummer F963062
Behandlungsmethode
Klassische Massage
Manuelle Lymphdrainage
Bindegewebsmassage
Fussreflexzonenmassage
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